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BGB § 648 Sicherungshypothek des Bauunternehmers

BGB § 648 Sicherungshypothek des Bauunternehmers

[ Auszug: (1) Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teiles eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypoth ... ]